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Los 2689Friedrich I., König in Preußen
Brief an einen Fürsten. 1705
Auktion 128
Schätzung
200€ (US$ 230)
Friedrich I., König in Preußen (1657-1713). Brief m. U. "Friderich R." 11/2 S. Folio. Cölln an der Spree 14.I.1705.
An einen Fürsten, der sich beschwert hatte, dass die preußische Provinzialregierung, Vogtei Senheim, ihn in unzulässiger Weise mit Schikanen belästige. Friedrich zeigt sich bestürzt, er habe davon nichts gewußt, werde umgehend Anweisungen an die Regierungsbeamten ergehen lassen, Untersuchungen über die Angelegenheit einleiten und den Fürsten dann über die Ergebnisse unterrichten. - Gegengezeichnet vom berüchtigten Premierminister Georg Casimir Graf Kolb von Wartenberg. - Mehrere kleine Löcher und ein alt ausgebesserter Eck-Ausschnitt.
Los 2394Friedrich I., König in Preußen
Brief 1712 + Beilagen
Auktion 122
Zuschlag
360€ (US$ 414)
Friedrich I., König in Preußen (1657-1713). Brief m. U. "Friederich". 31/2 S. Mit Umschlag, Adresse und papiergedecktem Siegel. Folio. Cölln a. d. Spree 1.II.1712.
An die Finanzverwaltung des "Maison d'Orange" in Berlin, der wohltätigen Stiftung für die aus dem französischen Fürstentum Orange vertriebenen Anhänger der Reformierten Kirche. Man hatte dem König einen Bericht über die durch Todesfälle frei gewordenen Pensionen gesandt, und dieser entscheidet in vorliegendem Schreiben ausführlich, wer künftig welche Beträge erhalten soll. So z. B. die Kinder des verstorbenen Arztes André Bastide: "... Waß aber die pension der 300 Thlr, welche der mit Tod abgegangene Medicus André Bastide bey seinen Lebzeiten gehabt, anbelanget, So finden Wir Euern Vorschlag, daß nemlich diese ansehnliche pension des Bastide Kindern gantz zu laßen seye, exorbitant, dan zu geschweigen, daß Wir die pensionen durchaus nicht hereditair werden laßen wollen, So halten Wir davor, daß die Bastidischen Kinder sich mit 200 Thlr jährlichs wol begnügen können, welche Wir Ihnen dann auch von Ihres Vaters pension allergdst zugewant, jedoch nur auf so lange, biß daß sie im Stand seyn werden, sich selbst zu ernehren ... Ihr habt demnach obged. 200 Thlr jährlichen Gehalts unter denen Bastidischen Kindern nach der Billigkeit einzutheilen, und dahin zu sehen, daß solche wol angewant werden mögen ...". Die Verteilung der Gelder schließt mit der Feststellung: "... Welches alles Wir Euch hiemit bekant machen, damit Ihr Euch darnach richten und die sich angegebene übrige Supplicanten vor diesesmahl abweisen könnet, Ihr werdet aber dahin sehen, daß die nohtdürftigste davon auff eine andere ahrt von denen noch restirenden Collecten Gelderen und von denen revenuen des Hotels de Refuge so viel möglich soulagiret werden mögen ...". - Beiliegend die zeitgenöss. Abschriften von jeweils 3 weiteren Verordnungen Friedrichs I. und Friedrich Wilhelms I. über die Verteilung von Geldern und von Holz-Lieferungen an Bedürftige der Berliner französischen Gemeinde (1705-1724). - Interessante Informationen über die Wohlfahrtspflege und die Versorgung der aufgenommenen Flüchtlinge unter Friedrich I., dessen Bild von Historikern gern mit Verschwendungssucht, aber kaum mit Armenpflege in Verbindung gebracht wird.
Los 2495Friedrich I., König in Preußen
Pergament-Urkunde Minden 1695
Auktion 121
Zuschlag
200€ (US$ 230)
Minden. - Friedrich I., König in Preußen, hier noch als Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg (1657-1713). Urkunde in seinem Namen, unterzeichnet von Wilhelm Heinrich von Danckelman. Deutsche Handschrift auf Pergament. 1 S. Mit angehängtem Lacksiegel in gedrechselter Holzkapsel (Durchmesser 8 cm). Quer-folio. Minden 18.V.1695.
Lehensbrief für Thedel Johann von Bothmer, d. h. Erneuerung des einst dem Leopold von Bothmer erteilten Lehensbriefes. Mit Angabe der Ländereien und deren Einkünfte: "... mit dem Korn- und schmalen Zehendten zu Eckeloh bey der Hudemühlen, dem Korn- und schmalen Zehenden zu Grethem, beede im Fürstenthumb Lüneburg Zellischen Theils Amts Ahlden belegen, mit aller zu behörung und gerechtigkeit, fort mit dem halben Zehenden zu Stokheimb an der Leine, mit allen zu behörungen und abnutzungen, nichtes davon ausbescheiden, allermaßen denselben Christoff von Ahlden zu Böhme hiebevor in Besitz gehabt und mit des Bischoffen Herrn Christian Hertzogen zu Braunschw. und Lüneb. Ld. und eines würdigen Thumbkapituls zu Minden Consens sub dato Petershagen den 8. August 1601 ... an den Abten zu St. Michaelis binnen Lüneburg, ehrn Cordten von Bothmer hiebevor verkaufft, und er in ruhigem besitz gehabt" (etc.). - Der unterzeichnende Wilhelm Heinrich Reichsfreiherr von Danckelman (1654-1729), Geheimrat und preußischer Kanzler in Minden, gehörte als jüngster zu dem vielfach angefeindeten "Danckelmanschen Siebengestirn", sieben Brüdern, die alle hohe Ämter im brandenburg-preußischen Staat bekleideten und den Kurfürsten/König entsprechend beeinflussen konnten. Wie 1697 der berühmte Eberhard von Danckelman wurde 1698 auch Wilhelm Heinrich der Korruption beschuldigt, und es wurde eine Untersuchung wegen Münzvergehen, Annahme von Geschenken und Unregelmäßigkeiten bei der Kammer- und Kontributionsverwaltung angestellt, doch offenbar ohne dass sich die Vorwürfe bestätigten. - Mehrfach gefaltet; die Siegelkapsel ohne Deckel; sonst einschließlich des Siegels gut erhaltene Pergament-Urkunde.
Friedrich I., König in Preußen, vormals Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713). Brief m. U. "Friderich". 11/4 S. Folio. Cölln a. d. Spree 28.II.1703.
An den Geh. Rat Johannes von Danckelman in Lingen (Ems), das der König seit dem Tod Wilhelms III. von Oranien (1702) für Preußen beanspruchte. Der dortige Landrentmeister und Kammerrat Johann Jacob de Famars habe ihm gemeldet, dass das Fährhaus an der Ems reparaturbedürftig und dazu ein Betrag von 800 Holl. Gulden erforderlich sei. "... Weiln nun solches ziemlich hoch anläuft und der Land Renthmeister keinen anschlag solcher reparationen eingeschicket hat, So befehlen Wir euch hiemit in gnaden, denselbigen fordersamst verfertigen zu Laßen und daneben zu Berichten, ob der Bau so sehr pressant und nothwendig sey, oder noch wohl etwa eine Zeitlang wenigstens zum theil, ausgestellet, oder ob nicht vielmehr die Fehre gar zu Unserm besten in Erbpacht ausgethan und also diese Bau Kosten ersparet werden können ...". - Gegengezeichnet vom preußischen Premierminister Johann Kasimir Kolb von Wartenberg (1643-1712), berüchtigt wegen seiner intriganten Macht- und Bereicherungspolitik. - Johannes von Danckelman (1637-1706) gehörte dem "Danckelmanschen Siebengestirn" an, sieben in Lingen geborenen Brüdern, die alle hohe Ämter am brandenburg-preußischen Hof erlangten. - Randschäden alt restauriert. - Beiliegend die zeitgenössische Abschrift einer an die Provinzialregierung in Küstrin versandten Verordnung des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, dass in allen brandenburgischen Kirchen wegen der großen Kriegsgefahr Friedensgebete abgehalten werden sollen. Die vorliegende Abschrift wurde aus Küstrin an den Pfarrer und Inspektor Adam Sellius in Züllichau verschickt (1.VIII.1674). - Am 21. Juni hatte der Kurfürst einen Beistandspakt mit Spanien und den Niederlanden geschlossen, nachdem die Franzosen in die Kurpfalz eingefallen waren. Am 5. August, drei Tage nach dem vorliegenden Schreiben, brach der Kurfürst mit einer Armee von 16.000 Mann in Richtung Elsaß auf.
Los 2126Friedrich I., König in Preußen
Brief 1691 an das Hofgericht in Stargard
Auktion 118
Zuschlag
240€ (US$ 276)
Friedrich I., König in Preußen, hier noch als Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713). Brief m. U. "Friderich". 11/2 S. Doppelblatt mit Adresse und papiergedecktem Siegel. Folio. Cölln a. d. Spree 8.VII.1691.
An das Hofgericht des Herzogtums Hinterpommern. Die Stadt Alten-Stettin habe sich beklagt, dass sie in der mit der Landschaft von Mellin "in puncto debiti entstandenen Process-Sache" durch "einerley widrige Verordnungen" des Hofgerichts schikaniert werde, obwohl "der Ort und Sache unter die conquestirte Örter gehört" und das Appellationsgericht zu entscheiden habe. "... So befehlen Wir Euch hiermit gnädigst, vermöge Unserer bereits ergangenen Inhibitorialium, ... Euch aller Verordnungen hinführo zu enthalten und die Parte, wan Sie etwas einbringen, ad instantiam appellationis zu verweisen, damit solchergestalt alle confusion vermieden werde ...". - Gegengezeichnet von dem verdienstvollen und mächtigen Premierminister Eberhard von Danckelman (1643-1722), der 6 Jahre später aufgrund von Intrigen seiner Gegner gestürzt und zu 9 Jahren Festungshaft verurteilt wurde. - Die Ränder angestaubt und mit kleinen Defekten.
Los 2682Friedrich I., König in Preußen
Brief an das Obergericht der Provinz Sachsen
Auktion 116
Zuschlag
180€ (US$ 207)
Friedrich I., König in Preußen, vorher Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg (1657-1713). Brief m. U. "Friderich". 11/2 S. Doppelblatt mit Adresse und papiergedecktem Siegel. Folio. Charlottenburg 21.IV.1705.
An die Richter und Räte des Obergerichts in der Provinz Sachsen-Anhalt. Definitiver Bescheid in einem Streit um das Testament des in Halle verstorbenen Predigers Garrigue (aus einer angesehenen, aus dem Languedoc stammenden Réfugiés-Familie). Der König habe das Testament in allen Punkten überprüfen lassen und keine Mängel festgestellt. Es sei somit als gültig anzuerkennen, und der letzte Wille des Erblassers soll ausgeführt werden. - Gegengezeichnet vom Konsistoriumspräsidenten Daniel Ludolf von Danckelman (1648-1709). Dieser "war wohl neben Eberhard der Vielseitigste und Gewandteste des 'Siebengestirns'" (Deutsche Biographie). - Die erste Seite leicht fleckig; kleine Randschäden.
Los 2692Friedrich I., König in Preußen
Edikt 1704 betr. die Réfigiés
Auktion 115
Zuschlag
4.000€ (US$ 4,598)
"kein Haß den Refugirten"
Friedrich I., König in Preußen (1657-1713). Edikt m. U. "Friderich", gegengezeichnet von Daniel Ludolf von Danckelman, dem Präsidenten des Berliner Konsistoriums (1648-1709). 61/2 S. Mit papiergedecktem Siegel. Folio. Cölln a. d. Spree 2.XI.1704.
An seine Geh. Kammer-, Hof-, Obergerichts- und Legationsräte und weitere, namentlich genannte Verwaltungsbeamte. Sehr umfangreiches und historisch hoch bedeutendes Edikt, in dem die Ansiedlung französischer, aus Orange stammender Réfugiés in der Stadt Burg bei Magdeburg bis in alle Einzelheiten geregelt wird. Die Flüchtlinge werden mit offenen Armen empfangen: Kauf und Pacht von Land, der Bau von Häusern, Kirchen und Versammlungsstätten soll gestattet und gefördert werden. Es soll für Arbeitsplätze gesorgt werden, und für mittellose Flüchtlinge wird eine Spendensammlung genehmigt. Wenn die Anlage von Häusern mit Gärten innerhalb der Stadt nicht ausreiche, soll die Fläche vor dem Schartower Tor bebaut werden. Das Bauholz darf aus den Forsten Ziesar und Schweinitz entnommen werden, und das gesamte Bauwesen soll durch die Festung und Stadt Magdeburg unterstützt werden. Die Siedler seien für drei Jahre von Abgaben befreit. Unbedingt soll dafür gesorgt werden, dass weder zwischen den Réfugiés und den Einheimischen, noch unter den Réfugiés Neid, Mißgunst oder sonstige Ordnungswidrigkeiten entstehen. Die Volksgruppen sollen ihre eigenen Kolonien bilden, z. B. die Flüchtlinge aus Orange und die aus Wallonien. Die gerechte Verteilung von Boden, Weiden und Anbaufläche wird geregelt, ebenso die Nutzung von Handwerkern sowie von Pferd und Wagen. Alles in allem haben sich der Magistrat von Burg und die Provinzialregierung so zu verhalten, "daß dadurch der Stadt und der Hütung kein sonderlicher Abbruch geschehen, auch sonsten kein Wiederwillen und Haß den Refugirten dadurch zugezogen, sondern vielmehr Einigkeit undt Liebe zwischen beyden Nationen gestifftet werden möge ...". - Beiliegend eine zeitgenössische 5seitige Übersetzung ins Französische, die durch Schriftbild und Präzision des Ausdrucks verständlicher und klarer ist als das deutsche Original. - Ferner beiliegend eine zeitgenöss. Abschrift eines weiteren königlichen Reskripts in der Angelegenheit, diesmal datiert Cölln 21.XI.1704 (7 S. Folio), in dem es u. a. heißt: "... Nun gereichet Uns zuforderst die Anstalt, so Ihr dieses Etablissements halber gemachet zu Allergdsten Gefallen und werdet Ihr auch Eueren Fleiß ferner dahin anzuwenden haben, damit diese arme Leüte so baldt als möglich untergebracht, und zu ihrer Nahrung verholffen werden mögen. Wir approbiren dannenhero, daß Eüerem Vorschlage nach obgedn Refugyrten bis zu kunftiger Erndte die Subsistensz-Mittel aus den Collecten gereichet, auch die Hauß Miethe bis dahin bezahlet werde. Was die Anbauung der Häuser, Stelle und Scheünen betrifft, da seindt Wir Allergdst zufrieden, daß dazu die in der Stadt Burg sich befindende wüste und ledige Stellen genommen und die Garten gegen einen billigen Preiß erkauffet ... werden ... Damit auch wegen der Raht-Häußlichen Kirchen und Unmündigen Äckern so den Refugyrten eingegeben werden sollen, alle Difficultäten und dissidentz weggenommen und die proprietarii desfals in Sicherheit gesetzet werden mögen, so wollen Wir dem Magistrat die von Euch vorgeschlagene Versicherung Allergdst. ertheilen, auch den proprietariis so Ihre Äcker cultiviren und Ihnen zu rechter Zeit nicht wieder eingegeben werden, selbige restituiren laßen ...". Auch sonst werden viele Punkte des ersten Edikts hier genauer definiert und geregelt. - Außerordentlich interessante und höchst aktuelle Dokumente, die den Umgang Preußens mit einem plötzlichen Migrantenstrom vor mehr als 300 Jahren in einer seltenen Detailgenauigkeit zur Kenntnis bringt.
"Nase und Ohr abgeschnitten"
Friedrich I., König in Preußen. Edikt gegen Deserteure in der preußischen Armee. 1 S. Einblattdruck. 34 x 38 cm. Potsdam 15.V.1711.
Sehr umfangreiches Edikt, das sich ungewöhnlich eingehend mit dem Problem der Desertion beschäftigt. Der König betont, dass den Soldaten eine gute Montur geliefert und der Sold "zureichend" und "so viel immer möglich zu rechter Zeit" gezahlt werde und - anders als in anderen Armeen - niemand Ursache habe, sich über "Blöße und Hunger, oder sonsten über einigen Mangel" zu beklagen. Auch werde gewaltsame Werbung vermieden. Da trotzdem die Desertion überhandnehme und die bisherige Strafe des Hängens die Täter nicht abschrecke, sollen die Strafen nochmals verschärft werden: Es soll den Entwichenen binnen 24 Stunden der Prozeß gemacht, dann sollen sie "vor dem gantzen Regiment zu Schelmen declariret, ihnen vom Hencker der Degen gebrochen, auch ... ihnen die Nase und das eine Ohr abgeschnitten" werden, dann werden sie "bis an ihr Ende an die Karre geschmiedet, und zur schweren Vestungs-Arbeit angehalten werden" oder, wenn sie zum Feind übergelaufen waren, binnen 24 Stunden gehängt, worüber ohne weiteren Prozeß der zuständige General entscheiden könne. - Interessantes Beispiel für die drakonischen Militärstrafen, die schon vor dem "Soldatenkönig" in der preußischen Armee gebräuchlich waren.
Friedrich I., König in Preußen (1657-1713). Brief m. U. "Friderich", Adresse und papiergedecktem Siegel. 11/2 S. Folio. Cölln an der Spree 22.XI.1707.
An Johann Friedrich Hornig in Halle, seinen Amtskammerrat im Herzogtum Magdeburg, wegen der Absicht zweier Kaufleute, mit dem Verkauf preußischen Salzes im kurmainzischen Erfurt "ein profitables Saltz-Commercium" einzurichten. - Etwas stockfleckig; Randläsuren.
Friedrich I., König in Preußen (1657-1713). Urkunde m. U. "Friderich" und papiergedecktem Siegel. 1/2 S. Folio. Cölln an der Spree 23.V.1707.
Konzession für das Dorf Fahrland bei Potsdam, jährlich zwei Jahrmärkte abzuhalten, und zwar den ersten am Freitag vor Himmelfahrt, den zweiten am Freitag vor Michaelis. - Gegengezeichnet vom Generalkriegskommissar Daniel Ludolf von Danckelman (1648-1709). - Randläsuren; stärker stockfleckig.
Los 2568Friedrich I., König in Preußen
Pergament-Urkunde 1697 in seinem Namen
Auktion 109
Zuschlag
200€ (US$ 230)
- Urkunde in seinem Namen, unterzeichnet von dem bedeutenden kurbrandenburgischen Minister Paul von Fuchs (1640-1704). Deutsche Handschrift auf Pergament. 121/2 S. Mit kalligraphischen Kopfzeilen und mit Lacksiegel in angehängter Blechkapsel. Kordelheftung. Folio. Cölln a. d. Spree 3.VI.1697.
Kurfürstliche Bestätigung des bereits 1687 geschlossenen Ehevertrags (Pacta dotalia) zwischen Adam Georg von Schlieben, Geheimer Rat, Ritter und Commendator des Johanniter-Ordens, und Charlotte von Flemming, Tochter des weiland Commissarius in Pommern, Joachim Ewald von Flemming. Mit umfangreichen Bestimmungen über Mitgift an Geld und Gütern, Besitz- und Lehnsverhältnisse, Erbschaftsregelung etc. - Die Außenblätter etwas angestaubt; sonst einschließlich des interessanten und schönen Siegels gut erhalten.
Los 2567Friedrich I., König in Preußen
Pergament-Urkunde 1689 in seinem Namen
Auktion 109
Zuschlag
260€ (US$ 299)
Friedrich I., König in Preußen, hier noch als Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg (1657-1713). Urkunde in seinem Namen, unterzeichnet von dem bedeutenden kurbrandenburgischen Minister Paul von Fuchs (1640-1704). Deutsche Handschrift auf Pergament. 1 S. Mit kalligraphischer Kopfzeile und mit Lacksiegel in angehängter Blechkapsel. Quer-gr.-folio. Cölln a. d. Spree 16.II.1689.
Nachträglicher kurfürstlicher Konsens zu einer Wiederkaufs- und Erbschafts-Angelegenheit, bei der Katharina Maria Wöldicke in Arneburg von Maria Elisabeth von Treskow als Alleinerbin von Einkünften durch einen Bauern, einen "Halbspänner" und einen Kossäten eingesetzt wurde. Der ursprünglich versäumte Konsens wird hier nachgeholt. - Einschließlich des Siegels gut erhalten.
Friedrich I., König in Preußen (hier noch als Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg) (1657-1713). Brief m. U. "Friderich". 1 S. Folio. Cleve 8.XI.1695.
An die Amtskammer zu Berlin. Über eine Zahlung an die Brüder v. Krummensee, die zur Begleichung ihrer Schulden bereits ein Gnadengeschenk aus der Besoldung ihres Vetters, des ehemaligen Hauptmanns zu Freienwalde, erhalten haben, aber auch noch 300 Taler bekommen möchten, die ihm aus dem Amt Neuenhagen zugeflossen seien. Die Amtsleute sollen prüfen, was es mit diesen 300 Talern auf sich habe. - Gegengezeichnet: "E. Danckelmann", d. i. der allmächtige Minister Eberhard von Danckelmann (1643-1722), der zwei Jahre später gestürzt wurde. - Der rechte Rand beschädigt, mit leichtem Textverlust.
Kein Notar ohne königliche Zulassung
- Brief m. U. "Friderich", Adresse und papiergedecktem Siegel. 1 S. Folio. Cölln an der Spree 28.I.1707.
An das Obergericht in Frankfurt a. O. mit der Anweisung, zwei Notaren aus Halle ihre Tätigkeit zu verbieten, da sie keine königliche Zulassung vorzuweisen hätten. "... Weilen wir nicht gestatten wollen, daß die beyde von der Universität zu Halle creirte Notarii ... ohne von Uns dazu legitimirt zu seyn, solch Notariats Ambt exerciren sollen; Als befehlen Wir Euch hiemit in Gnaden, Ihnen solches zu untersagen, auch diejenige, welche hinkünftig von Uns kein Diploma Notariatus vorzuweisen haben werden, zu solchem Ambt nicht zu admittiren ...". - Gegengezeichnet von dem berüchtigten Premierminister Johann Kasimir Graf Kolb von Wartenberg (1643-1712), der durch Intrigen und Korruption zahlreiche Ämter auf sich vereinigte, die abenteuerlichsten Steuern erfand und sich entsprechend schamlos bereicherte. Dem König bot er mit Erfolg seine Frau als offizielle Maitresse an. - Kleine Randschäden, vor allem im Bereich des Siegels.
Los 2742Friedrich I., König in Preußen
Signierter Militär-Etat
Auktion 104
Zuschlag
240€ (US$ 276)
Friedrich I., König in Preußen, vormals Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713). Schlussblatt eines Militär-Etats m. U. "Friderich" und Lacksiegel. 2 S. Folio. Cölln an der Spree 18.I.1712.
"Etat des General: Staabes in Flandern pro Decembri 1711." Schlußblatt einer Aufstellung von Verpflegungsgeldern, hier für 13 meist namentlich genannte Angehörige der preußischen Armee in verschiedenen Positionen (General-Wagenmeister, General-Stabsquartiermeister, Scharfrichter, Kriegskommissare, Proviant-Kommissare, Proviantmeister u. a.), insgesamt 4400 Taler und 8 Groschen. "Seine Königliche Mayestät in Preußen ... befehlen dero Geheimen Krieges-Rath und General Empfänger von Krautt, hiermit in gnaden, dem General-Staabe in Flandern, vorher Specificirte Vier Tausendt und Vierhundert RThlr 8 ggr. an permissien Gelde für Verpflegung, wegen Monaths Decembris a. p. hierauff und gegen gehörige Quitungen außzuzahlen ...". - Im spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) war Preußen mit dem Kaiser verbündet und sandte Truppen in die umkämpften Niederlande; zum Dank erlangte Friedrich die Anerkennung der Königswürde und den Erwerb von Neuchâtel. - Kleine Einrisse um das Siegel alt restauriert.
[*]: Regelbesteuert gemäß Auktionsbedingungen. [^]: Ausgleich von Einfuhr-Umsatzsteuer.
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