Los 1002

Nibelungenklage
Fragment aus des Epilog-Epos des Nibelungenliedes. Mittelhochdeutsche Handschrift auf Pergament

Schätzung
32.000€ (US$ 36,782)

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Los 1002 - Nibelungenklage - Fragment aus des Epilog-Epos des Nibelungenliedes.  Mittelhochdeutsche Handschrift auf Pergament - 0 - thumb

Aus dem Katalog
Alte Drucke, Theologie, Orientalia
Auktionsdatum 6.10.2026

Aus dem Katalog
Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik und Autographen
Auktionsdatum 6. – 8. Oktober 2026

Lot 1002, Auction  128, Nibelungenklage, Fragment aus des Epilog-Epos des Nibelungenliedes.  Mittelhochdeutsche Handschrift auf Pergament

"Do gie ein Guntheres man / Vur die chuneginne stan / Unn vraget si der maere, / Ob ir daz liep ware"
Nibelungenklage. Fragment aus des Epilog-Epos des Nibelungenliedes. Mittelhochdeutsche Handschrift auf Pergament. 1 Bl., 2 Seiten. 3 Spalten. 52 Zeilen. Schriftraum 28 x 19-23 cm. Format ca. 36,5 x 23,2 cm. Mit 5 (4 roten, 1 blaue) 2-zeiligen Initialen und ca. 128 1-zeiligen Initialen in Rot und Blau im Wechsel. Sehr gute gotische Textualis. Bayerisch-österreichischer Raum, Ende 13. Jahrhunderts.
Umfangreiches Fragment der "Klage", des mittelalterlichen Epilogs zum Nibelungenlied, das von der Überbringung des Todes Siegfrieds und des Unterganges des burgundischen Hofes an die Familien in Worms, Passau und Bechelarn kündet. Die "Klage" umfasst insgesamt über 4300 Verse, der in den meisten Handschriften des Nibelungenlieds unmittelbar auf den Haupttext der Aventuren folgt.

Da die "Klage" (K) in verschiedenen mittelhochdeutschen Versionen (Fassungen *A, *B und *C) überliefert ist, gibt es keinen Urtext auf den diese Versionen zurückzuführen sind. Hinzukommt eine eigene Kurzversion in nur 944 Versen (*J), "Diese Kurzform sei 'unter ästhetischen Gesichtspunkten' den anderen Fassungen 'überlegen', so daß sogar erwogen worden sei, in ihr die ursprüngliche Fassung zu sehen, die später dann in den anderen Fassungen redaktionell erweitert worden sei [...]", schreibt Peter Brommer in seinem Artikel "Ein unbekanntes Fragment der 'Nibelungenklage‘“ und stellt im weiteren Verlauf fest: "Das von einer geübten Hand geschriebene Fragment überliefert die Verse 609-920 der Kurzfassung *J, was ziemlich genau einem Drittel derselben entspricht [...]. Das Fragment stammt aus dem Ende des 13. Jh.s. [und] ist keiner bislang bekannten 'Klage'-Hs. zuzuordnen". Bronner zitiert den Mediävisten Joachim Bumke: "Mit seiner Feststellung hat Bumke deshalb Recht, daß die Kurzfassung 'nicht durch Nachlässigkeit und Gedankenlosigkeit zustande gekommen ist, sondern daß hier ein planender Redaktor am Werk war [...]" und schließt "Letztlich wird man diese Passage auch als ein Kriterium dafür ansehen können, daß die Kurzfassung wohl doch auf der Langfassung aufbaut [...]." Siehe Peter Brommer, Ein unbekanntes Fragment der "Nibelungenklage" in Koblenz. In: Zeitschrift für deutsches Altertum 135 (2006), S. 324-335.

Handschriftencensus, Handschriftenbeschreibung Nr. 1088. Das Fragment stammt aus der Hs. K der ‚Klage‘; aus derselben Handschrift stammen auch die Fragmente Berlin, SBB-PK, Ms. germ. fol. 587, 814 und 923 Nr. 13 sowie Dülmen, Herzog von Croy’sche Verwaltung, Hausarchiv Nr. 54. Zur nur teilweise erhaltenen Hs. K, die neben dem Nibelungenlied und der Nibelungen Klage auch die ‚Kindheit Jesu‘ enthielt, s. auch Gisela Kornrumpf, ‚Heldenbuch - oder Sammelhandschrift? Zu Codex discissus K des „Nibelungenliedes“‘, Scrinium Berolinense. Tilo Brandis zum 65. Geburtstag, Berlin 2000, S. 287-298.

Zur Provenienz: Das Blatt stammt aus der Adelsbibliothek der Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gmunden, von wo es in das Landeshauptarchiv Koblenz verbracht wurde, zusammen mit Dokumenten, die die Familie dort großzügigerweise als Depositum auf Zeit überlassen hat. Das Blatt, das von den Archivaren ausgelöst wurde, war jedoch niemals Teil der vertraglich fixierten Depositums - und wurde daher der Familie zurückerstattet. Ohne Rücksprache und gegen deren ausdrücklichen Willen war das Blatt - im Zuge mit anderen Objekten des Depositums - unrechtmäßig als "Bestand 701 Nr. 759 Unternummer 060" in den Koblenzer Archivbestand integriert und gestempelt. Nach wie vor wird es dort unter der Signatur geführt, auch wenn der Eintrag des Online-Katalogs auf das Eigentum der Familie Salis-Soglio hinweist "Landeshauptarchiv Koblenz Bestand 701 Nummer 759 Unternummer 060. Nibelungenklage [Eigentum des Archivs der Freiherren von Salis-Soglio, Depositum, vgl. Best. 49]" (siehe: //apertus.rlp.de/index.php?PLINK=1&ID=c36bc12f-3c29-44b8-b41b-18823577661e; Abruf 23.07.26). Im Auftrag der Familie konnte der Stempel entfernt werden und das Blatt nun auf der Auktion angeboten werden (vgl. die beiliegenden Dokumente). – Ausgelöste Einbandmakulatur mit entsprechenden Gebrauchsspuren, Leimresten, Bräunungen und Textablösungen sowie Randeinrissen und elf winzigen bis kleinen Löchlein im Text (kaum Buchstabenverlust) sowie einem größeren Knorpelloch unten im unbeschriebenen Rand. Auf beiden Seiten in der Mitte mehrere stärkere Textabreibungen durch einstige Montage, Druck und Feuchtigkeit. Etwas gebräunt, braunfleckig, berieben, jedoch insgesamt meist gut lesbares, umfangreiches Fragment und eindrucksvolles Zeugnis der berühmtesten Dichtung des deutschen Hochmittelalters.


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