Los 745
Karl V., Kaiser
(1500-1558)Peinlich Gerichts Ordnung. Frankfurt, Johann Wolff, 1565
Schätzung
800€ (US$ 833)
Abgabe von Vorgeboten möglich
Karl V., Kaiser. Peinliche Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg und Regenspurg, in den Jahren dreisig und zwey und dreißig gehalten, auffgericht, und beschlossen. 8 nn., 65 num., 1 nn. Bl. Mit Holzschnitt-Vignette auf dem Titel, 7 (2 nahezu ganzseitigen) Text-Holzschnitten und Holzschnitt-Druckermarke. 19 x 14,5 cm. Modernes Halbleder mit goldgeprägtem RTitel. Frankfurt, Johann Wolff, 1565.
VD16 D 1084. – Frankfurter Druck der erstmals 1533 in Mainz bei Schöffer erschienenen und dann in zahlreichen Ausgaben im Reichsgebiet verbreiteten Gerichtsordnung Kaiser Karls V. Die sogenannte Constitutio Criminalis Carolina oder auch kurz Carolina wurde im Jahr 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und zwei Jahre später, am 27. Juli 1532, auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert. Sie gilt als das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch und wirkte noch bis weit in die Mitte des 18. Jahrhunderts als Grundlage des Strafrechts und der Strafprozessordnung. – Lediglich gebräunt und etwas fleckig, stellenweise leichter Wasserrand. – Vorgebunden: Killian König. Process unnd Practica. Mit sonderm fleisse reuidirt mit vielen newen nuetzlichen Rubricis und titulis extendirt mercklich verbessert vermehret und in Vier unterschiedene Teil abgeteilet. 4 Bl., 713, 7 Bl. Mit großer Holzschnitt-Titelbordüre. Heidelberg, Vögelin, (1599). - VD16 ZV 20965. - Spätere Auflage des vielfach wiederaufgelegten Hauptwerks des um 1470 in Zwickau geborenen Juristen Kilian König (1470-1529). "Sein Proceßhandbuch, welches er 'auf Begehren eines ehrbaren Raths zu Zwickau' ausgearbeitet hat, ist 15 Jahre nach seinem Tode unter zwei verschiedenen Titeln 'Ein fast sehr und auserlesener Proceß, Practica und Gerichtsordnung' und 'Processus und Practica der Gerichtsleuffte' (Leipzig 1541) zuerst gedruckt, nachdem es wahrscheinlich längst handschriftlich unter den sächsischen Praktikern verbreitet gewesen. Wie er persönlich unter diesen das größeste Ansehen genossen, so hat auch sein Werk entscheidenden Einfluß auf die sächsische Praxis geübt, als deren 'Führer' er bezeichnet zu werden pflegt. Der 'Proceß' ist 1550 von einem unbekannten Herausgeber mit Additionen, zum Theil strafrechtlichen Inhalts, versehen, dann sieben Mal gedruckt, 1599 von Dr. Joachim Gregorii aus Prietzen bearbeitet, endlich auch von Jacob Schultes († 1626) herausgegeben" (ADB XVI, 519). - Wurmloch, die ersten Blatt unscheinbar hinterlegt. Teils mit hs. Unterstreichungen, etwas gebräunt, wenig fleckig.
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