Los 1055

Hostauer Judeneid
Deutsche Handschrift auf Papier. 7 S. auf 4 Bl. 14-18 Zeilen

Schätzung
2.500€ (US$ 2,604)

Abgabe von Vorgeboten möglich

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Lot 1055, Auction  125, Hostauer Judeneid, Deutsche Handschrift auf Papier. 7 S. auf 4 Bl. 14-18 Zeilen

"So ein Jud einen Ayd schwören wil"
Hostauer Judeneid - Taufzettel. Deutsche Handschrift auf Papier. 7 S. auf 4 Bl. 14-18 Zeilen. Schrift: Deutsche Kurrentschrift. Format: 10,8 x 7 cm. Moderner Pergamentumschlag (unter Verwendung älteren Materials). Hostau in Böhnen 1659-1662.
Sehr kleine, aber sehr gehaltvolle, umfangreiche und engbeschriebene Handschrift, die wohl einem Geistlichen, einem Gerichtsschöffen o. ä. als Vademecum diente. Auf Fol 1v nennt er sich als Wenzeslaus Adelbert Miller aus dem westböhmischen Hostau, dem heutigen tschechischen Hostoun auf halber Strecke zwischen Pilsen und Amberg. Zunächst ein:

"Verzeichnus der Hochlöbl. Bistumümer der Röm. Reichs. Annotiert von mir Wencelslao Adalberts Miller der Zeit wohhafft in der Stadt Hostau: im Königreich Böheimb: am fest s. gregorijy Anno 59". Es folgt Fol 1v ein Register mit Nennung einiger Bistümer des Heiligen Römischen Reichs wie "Straßburg", "Maytz", "Treyer" (Trier), "Cöln".

Hauptteil der kleinen, aller Wahrscheinlichkeit in sich vollständigen Handschrift ist ein ausrührliches Iuramentum Iudaeorum, ein seltener deutscher Judeneid, der ganze vier engbeschriebene Seiten umfasst (Fol 2r-3v). Der Judeneid, auch "More Iudaico", war eine von Stadtherren, Richtern und Kirchenobersten den Juden obligatorisch auferlegter Schwur auf die Gebote Moses und besiegelt mit dem höchsten Gebet "Höre Israel", mit dem sich Juden einer Anklage oder einer Beschuldigung gegenüber zur Wehr setzen konnten. Für Betroffene hatte der Judeneid, der Zwange, sich vor seinem eigenen Gott und dem Propheten Moses zu verantworten eine klar diskriminierende Konnotation und steht somit meist in Verbindung zu Herabwürdigung, Einschüchterung, Verfolgung, Hetze und Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung

"Eines Juden Aydt. So ein Jud einen Ayd schwören wil, so sol er bey ihm haben Herrn Moyses buch, darin die Zehen gebot geschrieben stehen, und sol sie rechter Hand bis auf oder an die Knorren auf die Zehen gebot Legen. Und sol ihm der eyd schriefftlich vorgelegt werden, den sol er selbst lesen mit lauter stim: das hab ich nit gethan, und bin des gantz unschuldig, also helf mir gott, der himmel und erden erschaffen hat: und also helf mir die Ee, die gott gebott, die die gab Hern Moysi auf den berg Sinai in Zweiyen Stainen tafeln, mir und aller Juden zu trost:
Es folgt das wichtigste Gebet des Judentums "Schma Jisrael" ("Höre Israel"): "Schem Adanai elohecha laschane ... escher issa et schmo Laschane", gewissermaßen als höchste jüdische Schwurformel.

Der zweite Text (Fol 6, 7r), datiert 1662 in schwarzer Tinte hinzugefügt worden, offenbar war das kleine Heft bis dahin in Gebrauch. Es enthält einen "Taufzettel", datiert "den iij. May 1662" mit einem Taufmahngedicht, ebenfalls in deutscher Sprache, gereimt in 8 Versen zu 16 Zeilen: "Jetz und hir angezaiget ist / daz schöne kindlein Jesu Christ / Bevreyt bist du nun von Sünd / und von den gottes Liebes Kind / So wachs nun auf mit gutem vleis, Sey deinen eltern ehr und preis / ein erb der frohen Seligkeit / Welche hier allzeit ist bereit ..." (ungefähre Lesart mit Fehlern).

Der schon im frühen Mittelalter nachweisbare Judeneid wurde nahezu überall in Europa angewendet und erst im 19. Jahrhundert abgeschafft bzw. verboten (in den preußischen Erbländern am 15. März 1869). – Provenienz: Sammlung Prof. Dr. Gerhard Eis, Heidelberg, Hs. 94. Vorderer Innendeckel mit Signatur "Hs. 94" und Stempel "Prof. Dr. Gerhard Eis". Fliegender Vorsatz am Schluss mit eigenhändigen Einträgen der bibliographischen Angaben: "Veröffentlicht: G. Eis. Judeneid aus Hostau in Böhmen, Journal of English and Germanic Philology LII, 1953, S. 86-89", "G. Eis, Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften aus dem Sudentenländern, Stifter-Jahrbuch VIII (1964), S. 174-178" und weiteres.


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