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Rumpf, Johann Daniel Friedrich
Neueste Beschreibung von Berlin
Los 285

Zuschlag
220€ (US$ 237)

Details

Rumpf, Johann Daniel Friedrich. Neueste Beschreibung von Berlin, Potsdam, Charlottenburg, deren Umgebungen und den Eisenbahnen nach Potsdam, Leipzig, Frankfurt a. O. und Stettin [und:] Der Fremdenführer oder kann der Fremde, in der kürzesten Zeit, alle Merkwürdigkeiten in Berlin, Potsdam, Charlottenburg und deren Umgebungen sehen und kennen zu lernen. 2 Werke in 2 Bänden. 3 Bl., LXXVIII S., 1 Bl., 361 S., 4 Bl.; XX, 193, 36 S. Mit zusammen 2 gestochenen Frontispizen, 7 Kupfertafeln und 2 gefalteten Kupferstichkarten. Ca. 17 x 9,5 cm. Pappband d. Z. (der eine Rücken mit kleiner Fehlstelle, leicht berieben und bestoßen, ausgeblichen). Berlin, Kecht, 1833-1842.
Die beiden Werke jeweils in dritter Ausgabe. – Die Tafeln teils stärker gebräunt. Leicht braun- und stockfleckig. – Dabei: Derselbe. Berlin und Potsdam, eine vollständige Darstellung der merkwürdigsten Gegenstände. Band 1 (von II). 1 Bl., XVI, 554 S., 1 Bl. Mit gestochenem Titel mit kolorierter Vignette und koloriertem gestochenen Frontispiz. 16,5 x 10 cm. Halbleder d. Z. (leicht berieben) mit goldgeprägtem RSchild. Berlin, Oehmigke, 1804. - Titel mit hs. Besitzvermerk. Leicht gebräunt.

Sagan
„Der Stadt Stadt Sagann wiltkor. gemeine begott Statuta unnd ordnungenn. 1578“.
Los 286

Zuschlag
800€ (US$ 860)

Details

Sagan. - „Der Stadt Stadt Sagann wiltkor. gemeine begott Statuta unnd ordnungenn. 1578“. Deutsche Handschrift in schwarzbrauner Tinte auf Papier. 23 Zeilen. 4 nn. (le. w.), 16 hs. num., 1 w. Bl. 19,5 x 16 cm. Blindgeprägtes Schweinsleder d. Z. (etwas fleckig, beschabt und berieben, ohne die Bindebänder, VDeckel mit restaurierter Bruchkante, Kanten teils leicht aufgegangen). Sagan 1578.
Frühneuzeitliche Formulierung von Statuten und Gesetzen für die schlesische Stadt Sagan, das heutige Żagań in der Woiwodschaft Lebus in Polen. Sagan liegt etwa auf der Mitte zwischen Cottbus und Breslau, ungefähr 55 Kilometer westlich vom niederschlesischen Glogau. Offenbar wurden hier die Stadtstatuten erstmalig kodifiziert, da vielfach die Formulierung von Gesetzen und Erlassen benutzt wird, die "künfftig" bei Strafandrohung gelten. So heißt es etwa „Demnoch der Stadt Sagen Statuten klar besagenn: das künfftig alle heimliche verlöpnis die on vorwissen und bewilligung der Eltern gestiftet..." (in der Zusammenfassung am Schluss etc.).
Gesetztlich gegegelt werden Erbangelegenheiten und Besitzverhältnisse, moralische Verhaltensweisen im Privaten wie im Öffentlichen, im Gottesdienst und vieles mehr.
Beispielsweise wird genau festgesetzt, wann öffentlich Musik zu spielen sei ("bei Tag und bei Licht"), mit dem Verbot bei nach zu spielen: "Das spielen sol am sontage und andern festen bey tage und bey licht ganz und gar verboden seyn bei pena 2 taler", "Die woche uber sol in heusern und sonst nicht hoher den umb zweien pfennige bier gespielt werden, wer darüber spilt, der sol ein taler zur straff geben, bey lichte sol auch kein spill gehalden werden, der wirt so es gestattet, so noch der spiler, sol yder ein taler zur straff verfallen sein.".
Ausführlich werden Obliegenheiten und Vererbung von Vermögenswerten beschrieben, die fest beim Rat der Stadt angemeldet und schriftlich niedergelegt werden müssen ("farendes" und "unfarendes Gut", also Mobilien und Immobilien): "Ein junger geselle der eine junckfrau zur Ehe nimpt, der mag ihr in der Ehestifftungk ein genant gelt, oder alle sein gut, was er hat, ymmer genannt, an er lebet oder stirbet vermachen, und solch vormach muß beim Radt verschreiben lassen, Vererbit er sich nicht mit ihr, und stirbet vor ihr, so hat sy das ierige so ihr vormacht zu fordern, sirbet aber sy vor dem mann und hat sich mit ihm nicht beerbet, was sy am gelde oder an farrender habe verlest das ist des manes das unfarende gut aber, so ... hat, ist und bleibet halb dis mannes, und halb des weibs, fester frontschapt".
Auch das Erbe an Kinder, Waisen, Witwen und Witwer sowie die Vormundschaft wird kodifiziert, jeweils mit beschriebenen Fällen: "Sobalt ein Weib mit ihrem manne kindererzeuget und eines lebendig zur welt bracht ...", "Stirbet das weib vor dem mann...", "So eine ledige persohen stirbt und keinen Ehegatten hat...", "Nimpt aber ein junggeselle eine witfrau dy nicht kinder hat...", "Do aber ein Junggeselle eine witfrau nimpt die von voriger ehe Kinder hat...", "Den mundlein hafften der formunden gut...", "Wenn sich zwey Eheleute mit einander vererben und dy kinder lebendig bleiben", zum Schluss eine "Ordnung mit Erbschichtungen zu machen".
Besonders hart wird Ungehorsam gegenüber den Eltern (bei heimlichen Verlobungen), Ehebruch und Unzucht bestraft, wobei als Äußerstes der Verweis aus der Stadt angedroht wird: "Statuta: Erstlich sollen konfftig alle heimbliche verlubnis do sich Kynder ann mitbewilligung Ihrer Eldern versagen und verloben, verboten sein und nicht gelden, do aber hieruber Ir zwei beiander verzuchtig beywontten, die sollen nicht getreuet noch in der stadt geliden werden". Ein gegen die Eltern heimlich geschlossene Verlobung der Kinder führt also zur deren Ungültigkeit und dem Trauungsverbot sowie dem Verweis aus dem Rechtsraum der Stadt Sagan.
Die allgemeinen Verhaltensregeln für Gottesdienste sind nicht weniger streng: "Menniglich sol dy fest sontage und andere heilige tage, so man in unser Kirchen zu frieren pflegt, feylich halden, doran mit aller erbeit stille stehen, bey ernster Straff, dy Tor sollen under der frue predigt zuhalten werden, ite[m] der weinkeller sol und er den predigitten verschlossen seyn, der gleichen sol nimant under dem ampt, wein noch bier ... schon bey straff eines talers".

Am Anfang wurde ein "Register angefangen Anno domini 1578" auf vier Seiten von einem sich "A. Kotte" nennenden Schreiber angelegt. Es folgt ein weißes Blatt dann der Titel "Der Stadt Stadt Sagann wiltkor. gemeine begott Statuta unnd ordnungenn. 1578" und auf Blatt 1 "Der Stadt Sagenn Wilt-kuer. Ehe leutge Begabungenn" mit der Nennung zahlreicher Präzedenzfälle, dann die Kapitel "Ordenung mit Erbschichtungen", "Vormundenn", "Kauff und vorkauff", "Von gewers der gütter", "Congretudo" und ab Seite 11verso die "Statuta".
Am Schluss findet sich die Datierung des Beschlusses und der Niederlegung: "decretum den 24. Julii 1577".
– Ränder teils leicht brühcig, teils etwas berieben, wenige Löchlein, aber kaum Textverlust, etwas gebräunt oder fingerfleckig, insgesamt in bemerkenswert guter Erhaltung. Auch der hübsche Einband ist bemerkenswert. Auf beiden Deckeln sind im Mittelfeld große blindgeprägte Wappenplatten aufgebracht, wohl mit dem Schlesischen Adler, Schräg- und Vertikalbändern, Sternen, Löwen sowie den Monogrammen "SPF" bzw. "VG".

Lot 287, Auction  118, Schmettau, Samuel Graf von, Plan de la ville de Berlin

Schmettau, Samuel Graf von
Plan de la ville de Berlin
Los 287

Zuschlag
600€ (US$ 645)

Details

Schmettau, Samuel Graf von. Plan de la ville de Berlin. Kupferstichplan. 51,5 x 72,5 cm. Mit Passepartout unter Glas in vergoldeter Holzleiste gerahmt. 76 x 94,5 cm. Berlin und Amsterdam, Neaulm, 1757.
Schmettaus gestochener Stadtplan im Maßstab von 1:8.800 erschien erstmals 1748 und wurde auf vier Blätter gedruckt. Der hier vorliegende Plan wurde auf nur ein Blatt reduziert. Neben dem Titel findet sich der Maßstab sowie eine "Explication" der acht Teilstädte. Rechts und links neben dem Plan erscheint ein detailliertes Verzeichnis von Straßen und Gebäuden. – Leicht gebräunt. Im oberen Rand neben dem Falz mit kleinem Einriss bis in die Darstellung. Nicht ausgerahmt, daher mit möglichen Randläsuren. Versand nur ohne Rahmen.

Lot 288, Auction  118, Schuster, J. F., Ansicht des Danziger Hafens

Schuster, J. F.
Ansicht des Danziger Hafens
Los 288

Zuschlag
1.900€ (US$ 2,043)

Details

Schuster, J. F. Ansicht des Danziger Hafens. Kupferstich. Ca. 35,5 x 67 cm. Mit Passepartout unter Glas in silberner Holzleiste gerahmt. 63,5 x 96 cm. Berlin 1770.
Die gestochene Vedute des 'Danziger Hafens' entstand nach einer Vorlage des Malers Friedrich Anton August Lohrmann (1735-1800). Dieser studierte an der Königlich-Preußischen Akademie der Künste in Berlin und lebte von 1759 bis 1773 in Danzig, wo er zahlreiche Ansichten der Stadt zeichnete und in Kupfer stechen ließ. – Mittelfalz mit kleiner Knickspur. Nicht ausgerahmt, daher mit möglichen Randläsuren. Versand nur ohne Rahmen.

Lot 289, Auction  118, Seidel, Martin Friedrich und Küster, Georg Gottfried, Bilder-Sammlung

Seidel, Martin Friedrich und Küster, Georg Gottfried
Bilder-Sammlung
Los 289

Zuschlag
280€ (US$ 301)

Details

Seidel, Martin Friedrich und George Gottfried Küster. Bilder-Sammlung, in welcher hundert gröstenteils in der Mark Brandenburg gebohrne, allerseits aber um dieselbe wohlverdiente Männer vorgestellt werden, mit beygefügter Erläuterung, in welcher derselben merkwürdigste Lebens-Umstände und Schrifften erzehlet werden. 4 Bl., 204 (recte 206) S., 1 Bl. Mit gestochenem Frontispiz und 100 nummerierten Porträt-Kupfertafeln von M. F. Seidel. 32,5 x 20 cm. Halbpergament d. Z. (etwas berieben, leicht fleckig, Ecken bestoßen). Berlin, Verlag der Real-Schule, 1751.
Lipperheide Da 40 zählt 102 Kupfer, laut Tafelverzeichnis jedoch mit 100 Kupfern vollständige Ausgabe. – Erste Ausgabe der umfangreichen Portraitfolge von Brandenburger Honoratioren. Der Historiker und Lehrer George Gottfried Küster (1695-1776) war Mitglied der königlichen Akademie der Wissenschaften. "Seine langjährige schriftstellerische Thätigkeit hat er ausschließlich der märkischen Geschichte zugewandt" (AGB 17, 1883, 435). U. a. erschienen 100 Biographien zu der von Martin Friedrich Seidel 1671 besorgten Bildersammlung berühmter Märker (1621-1693). – Es fehlen zwei Tafeln (65 und 66), die Tafeln 51 und 52 doppelt eingebunden. Stellenweise im unteren Rand mit Feuchtigkeitsspuren. Leicht gebräunt und braunfleckig. Mehrfach gestempelt. Zu Beginn im Bug mit Wurmspuren.

Lot 291, Auction  118, Stadt- und Reiseführer für Berlin, Sammlung von 5 Berliner Reiseführern

Stadt- und Reiseführer für Berlin
Sammlung von 5 Berliner Reiseführern
Los 291

Zuschlag
300€ (US$ 323)

Details

Stadt- und Reiseführer für Berlin. Sammlung von 5 Berliner Reiseführern. Ca. 16 x 9 cm. Pappband bzw. Leder d. Z. (etwas berieben und bestoßen, teils etwas stärker) vereinzelt mit goldgeprägtem RTitel. Berlin 1816-1839.
Vorhanden sind:
1.) Wegweiser für Fremde und Einheimische durch ... Berlin und Potsdam. Vierte, vermehrte und gänzlich umgearbeitete Auflage. Mit 9 Kupfertafeln und mehrfach gefalteter Karte. Berlin, Friedrich Nicolai, 1816.
2.) Johann Daniel Friedrich Rumpf. Berlin und Potsdam. Eine Beschreibung aller Merkwürdigkeiten dieser Städte und ihrer Umgebungen. Band II (von 2). Mit gestochenem Titel und 3 (von 6)Kupfertafeln. Ebenda, Flittner, 1823. - Vierte Ausgabe.
3.) Alexander Cosmar. Sagen und Miscellen aus Berlins Vorzeit. 2 Bände. Mit 2 gestochenen Frontispizen und 6 (1 mehrfach gefalteten) Kupfertafeln. Ebenda, Cosmar und Krause, 1831.
4.) Johann Daniel Friedrich Rumpf. Fremdenführer in Berlin, Potsdam und Charlottenburg. Mit 3 Kupfertafeln. Ebenda, C. F. K(n)echt, 1839. - Fünfte Auflage. – Leicht gebräunt, stellenweise etwas stärker. Vereinzelt etwas fleckig. Position 3 gestempelt, auf dem vorderen fliegenden Vorsatz und teils im Text mit hs. Anstreichungen. – Dabei: Ludwig Bechstein und V. Kleinknecht. Album der Haupt- und Residenzstädte Europa. 1. Section, 1. Lieferung. Mit 2 Stahlstichtafeln. Schweinfurt, Kleinknecht und Schäfer, 1843. - Leicht gebräunt und stockfleckig.

Lot 292, Auction  118, Tempeltey, Julius und , Miniatur-Album von Berlin

Tempeltey, Julius und
Miniatur-Album von Berlin
Los 292

Zuschlag
600€ (US$ 645)

Details

Tempeltey, Julius. Miniatur-Album von Berlin. 12 getönte lithographische Tafeln, eingelegt in OPappumschlag (leicht berieben, gering fleckig). 13,5 x 16 cm. Leinenmappe d. Z. (minimal berieben) mit goldgeprägtem Vorderdeckeltitel. (Berlin, J. Hesse), um 1860.
Kiewitz 1295-1306. Ernst S. 785f. – Seltene Berlin-Folge mit Ansichten der bedeutendsten Bauten: darunter das Brandenburger Tor, das Opernhaus, die Neue Wache, das Stadtschloss, das Schauspielhaus, das Charlottenburger Schloss und das dortige Mausoleum. – Leicht gebräunt und fleckig. Über den Worldcat und den KVK ist nur das Exemplar in der British Library nachweisbar.

Wolfgang, Johann Georg
Der Königlich-Preussischen Crönung
Los 294

Zuschlag
1.000€ (US$ 1,075)

Details

Wolfgang, Johann Georg. Der Königlich-Preussischen Crönung hochfeierliche Solemnitaeten. Mit gestochenem Titel, (ohne das gestochene Frontispiz), 2 gestochenen Porträts und den meist gefalteten Kupfertafeln 1-17 und C-D sowie F-I (ohne E). 41 x 29 cm. Späteres Halbleder (Rücken verblasst, etwas berieben). Berlin 1712.
VD18 1052214X. Lipperheide 2529. Vinet 699. – "Bel ouvrage devenu rare." (Vinet). Bildliche Darstellung der Feierlichkeiten anlässlich der Krönung des ersten preußischen Königs, Friedrichs I. Das Werk erschien mit Text (von J. von Besser verfasst) und wie vorliegend als repräsentatives Prachtwerk nur mit den Kupfern. In manchen Exemplaren ist der von 17 Platten gedruckte Festzug zusammengesetzt, was eine Länge von knapp neun Metern ergibt. – Es fehlt das gestochene Frontispiz ("Preussische Krönungs-Geschichte"). Die Tafeln verbunden. Die Tafeln verso stellenweise mit Hinterlegungen. Leicht knitterfaltig und gelegentlich angestaubt und braunfleckig bzw. fingerfleckig. – Beigebunden: I) Derselbe. Sarkophag der Sophie Caroline. 2 Kupfertafeln. - II) Paul Busch. Monbijou Maison de Plaisance de ... la Reine de Prusse. Kupfertafel. 1721.

Lot 295, Auction  118, Zabel, G., Die Schultheiss' Brauerei in Vergangenheit und Gegenwart

Zabel, G.
Die Schultheiss' Brauerei in Vergangenheit und Gegenwart
Los 295

Zuschlag
60€ (US$ 65)

Details

(Zabel, G.). Die Schultheiss' Brauerei in Vergangenheit und Gegenwart. 160 S. Mit farbiger Karte, 3 (davon 2 farbigen) Tafeln und zahlreichen Abbildungen. 24,5 x 32,5 cm. Illustriertes OLeinen (etwas fleckig, leicht berieben). Berlin 1910.
Zopf-Heinrich I, 715. – Festsschrift der Schultheiss' Brauerei. – Am Schluss wenige Blätter im unteren Rand mit verblasster Feuchtigkeitsspur.

[*]: Regelbesteuert gemäß Auktionsbedingungen. [^]: Ausgleich von Einfuhr-Umsatzsteuer.

* Alle Angaben inkl. 24% Regelaufgeld ohne MwSt. und ohne Gewähr – Irrtum vorbehalten.


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