Los 1271
Breviarium Romanum
Ex sacra potissimum scriptura, & probatis sanctoru(m) historijs nuper confectum
Schätzung
10.000€ (US$ 10,638)
Abgabe von Vorgeboten möglich
Aus dem Katalog
Das Buch zwischen Mittelalter und Renaissance
Auktionsdatum 10.10.2023
Das revidierte Brevier des Kardinals Quiñónez - in einem preziösen zeitgenössischen Wachsfarbenmosaikeinband im Grolierstil
Breviarium Romanum. Ex sacra potissimum scriptura, & probatis sanctorum historijs nuper confectum, ac denuo per eundem authorem accuratius recognitum. 24 nn. Bl., 496 num. Bl. Mit Titelvignette und zahlreichen 4-zeiligen Holzschnitt-Zierinitialen sowie 3-zeiligen Initialen in Rotdruck. 17,5 x 11 cm. Braunes Kalbsleder d. Z. (Rücken, Kanten und Deckel um 1880 erneuert, unter Verwendung der beiden ornamentierten Mittelspiegel beider Einbanddeckel mit neuen Vorsätzen vollständig neu aufgebunden) mit goldgeprägtem RTitel und reicher RVergoldung (um 1880) sowie den Deckelornamenten und punziertem Goldschnitt um 1550. Lyon, Thibaud Payen, 1546.
Vgl. Baudrier IV, 233. Breviere Nr. 167-169. Nicht bei Adams. – Im Mittelalter wurde das Breviarium Romanum, die Sammlung der vorgeschriebenen Gebete für Kleriker im Tages- und Jahresverlauf, häufig verändert und erweitert. Diese Veränderungen waren das Ergebnis von unbeabsichtigten Fehlern beim Abschreiben oder der Aufnahme apokrypher Heiligenlegenden in den verschiedenen Regionalkirchen. Die Variantenvielfalt bedrohte jedoch den alten Charakter des Breviers mit seiner reichen Vielfalt und gefährdete die Einheit der Liturgie, die den Glauben und die abendländische Christenheit vereinte. Besonders im Angesicht des Protestantismus wurden die Rufe nach einer Reform des Breviers immer lauter.
Papst Clemens VII. beauftragte den Franziskaner Kardinal Francisco de Quiñónez (1480-1540) mit der Erstellung eines neuen Breviers, das 1535 nach der Zustimmung von Paul III. gedruckt und 1536 in überarbeiteter Form veröffentlicht wurde. Das sogenannte "Kreuzbrevier", benannt nach Quiñónez' Titularkirche Santa Croce, verbreitete sich schnell in ganz Europa. Der Lyoner Drucker Thibaud Payen veröffentlichte allein im Jahr 1546 neben der hier vorliegenden, weitgehend unbekannten Ausgabe drei weitere Versionen in den Formaten Folio, Quart und Oktav (Vgl. Bohatta, Breviere, 167-169). – Papier gebräunt, vereinzelt unwesentliche Randläsuren, mit Exlibris auf Vorsatz sowie hs. Annotationen und Besitzeinträgen auf dem Vorsatz, insgesamt gutes Exemplar in herrlichem Einband im Stile Jean Groliers: Der moderne Buchbinder vom Ende des 19. Jahrhunderts brachte die beiden zeitgenössischen, im Grolierstil mosaizierten Deckelspiegel äußerst geschickt auf, so dass der Einband einen vollständig einheitlichen Eindruck macht: in goldgefaßtem schwarzen Rahmen befinden sich intrikates entrelaciertes Rahmenwerk mit grünen Eckfleurons, im Mittelfeld Ornamentik aus filigranen Goldlinien mit schwarz, weiß und grün intarsierten floralen Elementen, monogrammiert "EA".
Provenienz: Im frühen 19. Jahrhundert gehörte es dem bedeutenden Oxforder Altphilologen Thomas Gaisford (1799-1855), später dem Bankier und Politiker Henry Hucks Gibbs (1819-1907), seit 1896 1st Baron Aldenham, einem Mitglied der Philological Society und einem der bedeutendsten Mäzene des Oxford English Dictionary; im 20. Jahrhundert war es im Besitz der katholischen Philanthropin und Bibelsammlerin Carrie Estelle Doheny (1875-1958). - Gestochenes Wappenexlibris von Thomas Gaisford (1779-1855) auf dem Spiegel. Auf dem fliegenden Vorsatz und folgendem Vorblatt Besitz- und Kaufvermerke von Henry Hucks Gibbs mit Datum 1890 und Katalogausschnitt der Gaisford-Auktion vom 23. April 1890 (Nr. 280); auf dem hinteren Innendeckel Gibbs‘ gestochenes Wappenexlibris mit der Umschrift "Aldenham House, Hert(ford)s(hire)", dem Familiensitz. - Dessen Auktion Sotheby’s, 22.3.1937, Nr. 86: £ 29, an Maggs. Auf dem vorderen fliegenden Vorsatz Ausschnitt wohl aus einem Maggs-Katalog 1941 (Nr. 80). - Goldgeprägtes Exlibris von Carrie Estelle Doheny (1875-1958) auf dem Spiegel, deren Auktion Christie’s, New York, 14.12.2001, Nr. 206.
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